Immobilien

Bei einem Immobilienkaufvertrag werden erhebliche Vermögenswerte transferiert. Der Verkäufer überträgt sein Eigentum an einem unbebauten Grundstück, einem Haus oder einer Eigentumswohnung auf den Käufer gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Der Käufer muss in der Regel große Teile seines ersparten Vermögens einsetzen und/oder Darlehen aufnehmen.

Damit sowohl der Verkäufer als auch der Käufer keine Risiken existentieller Art eingeht, hat der Gesetzgeber die Mitwirkung des Notars vorgesehen.

Wir setzten Ihre Wünsche in einem individuellen Vertragsentwurf um, in den für beide Seiten rechtliche Absicherungen eingearbeitet werden, sodass weder dem Verkäufer noch dem Käufer ein finanzieller Schaden entstehen kann. So wird der Kaufpreis beispielsweise nur dann zur Zahlung fällig, wenn die vertragsgerechte Eigentumsumschreibung auf den Käufer sichergestellt ist. Andererseits wird das Eigentum an der Immobilie nur dann auf den Käufer im Grundbuch umgeschrieben, wenn dem Notar die vollständige Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist.

Wenn Sie sich mit Ihrem Vertragspartner über alle wesentlichen wirtschaftlichen Punkte einig sind und wir diese im Vertrag berücksichtigt haben, wird der Vertrag von uns beurkundet, d. h. der Vertragstext wird in Ihrer Anwesenheit vollständig vorgelesen und der Inhalt im Einzelnen erläutert. Dabei können Sie selbstverständlich jederzeit Fragen an uns richten.

Nach der Beurkundung eines Immobilienkaufvertrages ist unsere Tätigkeit jedoch noch nicht abgeschlossen. Jetzt beginnt die Abwicklung des Kaufvertrages, in deren Rahmen wir notwendige behördliche Genehmigungen einholen bzw. den Kaufvertrag bei den zuständigen behördlichen Stellen anzeigen sowie die erforderlichen Anträge beim Grundbuchamt einreichen, um eine für alle Vertragsbeteiligten gesicherte Eigentumsumschreibung unter Zahlung des Kaufpreises zu ermöglichen. Erst wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt und das Eigentum auf den Käufer umgeschrieben ist, was in der Regel einen Zeitraum von mindestens sechs bis acht Wochen in Anspruch nimmt, ist unsere Arbeit beendet.

Neben der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen umfasst unser Aufgabenfeld in diesem Bereich folgende Tätigkeiten: Beurkundung von Grundschulden und HypothekenBauträgerkaufverträgenTeilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und/oder einer Erbauseinandersetzung.

Weitergehende Informationen zu diesen Themen finden Sie auf der Homepage der Rheinischen Notarkammer unter www.rnotk.de/ihr-notar/immobilien-ordner/.